Was sind Spieltürme und Klettergerüste und worin unterscheiden sie sich?
Spieltürme und Klettergerüste gehören zu den vielseitigsten Spielplatzgeräten für den öffentlichen und halböffentlichen Bereich. Beide Gerätetypen fördern Motorik, Koordination und Gleichgewicht, setzen dabei aber unterschiedliche Schwerpunkte.
Ein Spielturm besteht in der Regel aus einer oder mehreren erhöhten Plattformen auf Pfosten und kombiniert verschiedene Spielelemente miteinander. Rutschen, Kletterwände, Treppen, Dächer oder Spielhauselemente machen ihn zu einem multifunktionalen Gerät, das Bewegung und Fantasiespiel gleichermaßen anregt. Der Spielturm Lena vereint beispielsweise Kletterelemente, Rutsche und zwei Schaukelsitze auf einer Grundfläche von 375 × 573 cm.
Ein Klettergerüst legt den Fokus stärker auf sportlich-motorische Herausforderungen. Kletterwände, Kletternetze, Seilkonstruktionen und Balancierstrecken stehen im Vordergrund. Das Klettergerüst Felix bietet mit verschiedenen Aufstiegsvarianten und Seilkonstruktionen auf 479 × 341 cm ein Gerät, das gezielt Kraft und Geschicklichkeit fordert.
In der Praxis verschwimmen die Grenzen zwischen beiden Gerätetypen häufig. Viele Modelle kombinieren Turmelemente mit anspruchsvollen Kletterstrukturen. Entscheidend für die Auswahl ist, welche Spielfunktionen im Vordergrund stehen sollen. Eine Übersicht aller Modelle finden Sie in den Kategorien Spieltürme und Klettergerüste.
Welche Materialien kommen bei Spieltürmen und Klettergerüsten zum Einsatz?
Die Materialwahl beeinflusst Lebensdauer, Pflegeaufwand und Optik eines Spielturms oder Klettergerüsts. Im Sortiment finden Sie Geräte aus Holz, Stahl und Materialkombinationen.
Lärchenholz
Lärchenholz zählt zu den widerstandsfähigsten heimischen Nadelhölzern und wird bei einem Großteil der Spieltürme und Klettergerüste im Sortiment eingesetzt. Es erreicht die Dauerhaftigkeitsklasse 3 bis 4 nach DIN EN 350 und ist auch ohne chemische Behandlung im Außenbereich haltbar, solange kein dauerhafter Erdkontakt besteht. Der Spielturm Steppke ist ein typisches Beispiel für eine Konstruktion aus Lärchenholz, die sich durch Robustheit und natürliche Optik auszeichnet. Weitere Modelle aus Holz finden Sie unter Holz Spieltürme.
Robinienholz
Robinie erreicht die Dauerhaftigkeitsklasse 1 bis 2 nach DIN EN 350 und ist damit das widerstandsfähigste in Europa kultivierte Holz für den Außeneinsatz. Es benötigt keine Imprägnierung und kann auch mit Erdkontakt verbaut werden. Das Klettergerüst Joschua kombiniert Robinien- und Lärchenholz mit Edelstahlverbindungen. Robinie eignet sich besonders für naturnahe Spielplatzgestaltungen, bei denen die organische Wuchsform des Holzes gestalterisch gewünscht ist.
Pulverbeschichteter Stahl und Edelstahl
Stahlkonstruktionen bieten hohe Tragfähigkeit bei schlanken Profilen. Durch Pulverbeschichtung erhalten sie einen dauerhaften Korrosionsschutz und lassen sich in verschiedenen RAL-Farben gestalten. Der Spielturm Mille zeigt, wie Stahl und HDPE-Kunststoff zu einem modernen, wartungsarmen Gerät kombiniert werden. Edelstahl kommt vor allem bei sicherheitsrelevanten Verbindungen, Rutschen und Handläufen zum Einsatz. Eine Übersicht finden Sie unter Stahl Spieltürme.
HDPE-Kunststoff
HDPE (High-Density Polyethylene) wird für Wandpaneele, Dachplatten, Rutschflächen und Spielelemente verwendet. Das Material ist UV-beständig, splitterfrei und durchgefärbt, sodass Kratzer kaum sichtbar werden. Bei vielen Modellen lässt sich die Farbe der HDPE-Teile individuell anpassen.
Gut zu wissen: Die Materialwahl hängt vom Einsatzort, dem gewünschten Pflegeaufwand und der gestalterischen Einbindung ab. Holzgeräte fügen sich harmonisch in natürliche Umgebungen ein, während Stahlkonstruktionen auf urbanen Spielplätzen oder Schulhöfen oft besser geeignet sind.
Für welches Alter sind Spieltürme und Klettergerüste geeignet?
Das Sortiment umfasst Geräte für unterschiedliche Altersgruppen. Die Alterseignung richtet sich nach Podesthöhe, Zugangsmöglichkeiten und Komplexität der Spielelemente.
Für Kinder unter drei Jahren (U3) eignen sich Spieltürme mit niedrigen Podesthöhen und breiten Stufen. Der Spielturm Lennox ist ab einem Jahr freigegeben und bietet kindgerechte Proportionen für die Jüngsten. Geräte für diese Altersgruppe verfügen über geschlossene Brüstungen und einfache Aufstiegshilfen. Eine Auswahl speziell für Krippen und Kitas finden Sie unter U3 Spieltürme.
Für Kinder ab drei Jahren stehen Spieltürme und Klettergerüste mit höheren Podesten und anspruchsvolleren Spielelementen zur Verfügung. Kletterwände, Rutschen und Brückenverbindungen erweitern das Bewegungsangebot. Das Klettergerüst Maja richtet sich mit einer Fallhöhe von 205 cm an Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter.
Für ältere Kinder und Schulkinder ab sechs Jahren gibt es Geräte mit höheren Plattformen, Kletternetzen und komplexeren Bewegungsabläufen. Auf Schulhöfen empfehlen sich besonders robuste Konstruktionen, da die Beanspruchung hier überdurchschnittlich hoch ist.
Wichtig: Die DIN EN 1176 unterscheidet zwischen Geräten, die für Kinder unter 36 Monaten „leicht zugänglich" sind, und solchen für ältere Kinder. Für die jüngere Altersgruppe gelten verschärfte Anforderungen an Absturzsicherung und Fangstellen. Achten Sie bei der Auswahl darauf, dass das Gerät zur Altersstruktur Ihrer Einrichtung passt.
Welche Sicherheitsanforderungen gelten für öffentliche Spieltürme und Klettergerüste?
Spieltürme und Klettergerüste für öffentliche und halböffentliche Spielplätze müssen die Anforderungen der europäischen Normenreihe DIN EN 1176 erfüllen. Alle Geräte im Sortiment der Gewerbefabrik sind TÜV-geprüft und nach dieser Norm zertifiziert.
DIN EN 1176 als zentrale Norm
Die DIN EN 1176 legt sicherheitstechnische Anforderungen an Konstruktion, Material und Montage fest. Da Spieltürme und Klettergerüste verschiedene Spielfunktionen vereinen, greifen je nach Ausstattung mehrere Normteile gleichzeitig. Teil 1 bildet die allgemeine Grundlage, Teil 3 regelt Zusatzanforderungen für integrierte Rutschen, Teil 11 betrifft Raumnetze und Kletternetze.
Die Norm stellt sicher, dass Fangstellen für Kopf, Finger und Kleidung ausgeschlossen sind, Absturzsicherungen an Plattformen vorhanden sind und die maximale freie Fallhöhe von 3 Metern nicht überschritten wird. Gleichzeitig verfolgt die Norm das Prinzip des kalkulierten Risikos: Kinder sollen auf dem Spielplatz Herausforderungen finden, die sie selbst einschätzen können. Gefahren, die für Kinder nicht erkennbar sind, werden durch die Konstruktion eliminiert.
Fallschutz und Sicherheitszonen
Jeder Spielturm und jedes Klettergerüst benötigt eine definierte Sicherheitszone um das Gerät herum. Diese Zone muss frei von Hindernissen sein und bei Fallhöhen über 60 cm mit einem stoßdämpfenden Bodenbelag ausgestattet werden.
| Fallhöhe | Mindestausdehnung der Aufprallfläche | Geeignete Bodenmaterialien |
|---|---|---|
| Bis 60 cm | Keine besonderen Anforderungen | Rasen, Oberboden |
| Bis 150 cm | Mindestens 150 cm | Sand, Holzschnitzel, Rindenmulch, Fallschutzplatten |
| Bis 200 cm | Mindestens 183 cm | Sand, Holzschnitzel, Rindenmulch, Fallschutzplatten |
| Bis 300 cm | Mindestens 250 cm | Sand (mind. 30 cm + 10 cm Zuschlag), Holzschnitzel, Fallschutzplatten |
Die Spielanlage Lars mit einer Sicherheitszone von 1177 × 1071 cm zeigt, wie bei größeren Kombinationsgeräten die Sicherheitszone für das gesamte Gerät dimensioniert werden muss. Bei Geräten mit niedriger Fallhöhe, etwa dem Spielturm Steppke mit nur 55 cm, genügt bereits Rasen als Untergrund.
Hinweis: Bei losen Bodenmaterialien wie Sand oder Holzschnitzeln sind zusätzlich 10 cm Materialstärke einzuplanen, um den sogenannten Wegspieleffekt auszugleichen. Kinder schieben das Material beim Spielen zur Seite, wodurch die wirksame Schichtdicke abnimmt.
Wo können Spieltürme und Klettergerüste aufgestellt werden?
Spieltürme und Klettergerüste nach DIN EN 1176 sind für alle öffentlich zugänglichen Bereiche konzipiert. Dazu zählen:
- Kommunale Spielplätze in Parks und Wohngebieten
- Kindergärten und Kindertagesstätten
- Schulhöfe von Grund- und weiterführenden Schulen
- Außenbereiche von Hotels, Ferienparks und Gastronomie
- Spielplätze in Wohnanlagen und Mehrfamilienhäusern
- Vereinsgelände und soziale Einrichtungen
Auch Spielplätze in Wohnanlagen gelten rechtlich als öffentlich zugänglich, selbst wenn sie eingezäunt sind. Die DIN EN 1176 ist hier vollständig anwendbar. Für Kindergärten empfehlen sich Geräte mit niedrigen Podesthöhen und U3-Eignung, während auf Schulhöfen robustere Konstruktionen mit höherem Schwierigkeitsgrad sinnvoll sind.
Wie viel Platz wird für einen Spielturm oder ein Klettergerüst benötigt?
Der Gesamtplatzbedarf setzt sich aus der Geräte-Stellfläche und der umliegenden Sicherheitszone zusammen. Die Sicherheitszone ist in den Produktdaten angegeben und berücksichtigt bereits die Fallräume nach DIN EN 1176.
Einige Beispiele aus dem Sortiment:
- Spielturm Steppke (U3, Fallhöhe 55 cm): Stellfläche 265 × 253 cm, Sicherheitszone 549 × 611 cm, Gesamtbedarf ca. 34 m²
- Spielturm Lena (ab 3 Jahre, Fallhöhe 135 cm): Stellfläche 375 × 573 cm, Sicherheitszone 685 × 772 cm, Gesamtbedarf ca. 53 m²
- Klettergerüst Erik (ab 3 Jahre): Sicherheitszone und Stellfläche je nach Konfiguration
Gut zu wissen: Die Sicherheitszonen verschiedener Spielgeräte dürfen sich unter bestimmten Bedingungen überschneiden, sofern es sich nicht um Geräte mit erzwungener Bewegung handelt (z. B. Schaukeln). Bei der Planung mehrerer Geräte nebeneinander lohnt sich eine genaue Prüfung der Fallräume, um die verfügbare Fläche optimal zu nutzen.
Planen Sie den Untergrund frühzeitig mit ein. Lose Fallschutzmaterialien wie Sand oder Holzschnitzel benötigen eine Einfassung, damit sie nicht aus dem Fallbereich herausgetragen werden. Synthetische Fallschutzbeläge wie EPDM-Gießbelag sind wartungsärmer und rollstuhlbefahrbar, erfordern aber eine höhere Anfangsinvestition.
Wie werden Spieltürme und Klettergerüste geliefert?
Alle Spieltürme und Klettergerüste werden direkt vom Hersteller per Spedition an den Aufstellort geliefert. Die Lieferung erfolgt als Bausatz, teilweise vormontiert und unabgeladen. Der Versand innerhalb Deutschlands ist versandkostenfrei.
Für das Entladen sind geeignete technische Hilfsmittel erforderlich, beispielsweise ein Radlader oder Gabelstapler. Alternativ übernimmt das Montageteam der Gewerbefabrik auch das Entladen, wenn Sie den Montageservice in Anspruch nehmen.
Die Produktion erfolgt auf Bestellung. Während des gesamten Lieferprozesses stimmt das Team der Gewerbefabrik einen genauen Liefertermin mit Ihnen ab.
Wer übernimmt die Montage?
Die Gewerbefabrik vermittelt über ein deutschlandweites Netzwerk von Montagepartnern die fachgerechte Aufstellung Ihrer Spieltürme und Klettergerüste. Die Montage umfasst den Aufbau des Geräts, die Fundamentierung und auf Wunsch auch die Demontage vorhandener Altgeräte.
Die normgerechte Montage nach DIN EN 1176 ist entscheidend für die Sicherheit und Langlebigkeit des Geräts. Fundamente müssen frostfrei gegründet werden, Bodenanker korrekt einbetoniert und alle Verbindungen nach Herstellervorgaben angezogen sein. Nach der Fertigstellung ist eine Erstabnahme durch einen qualifizierten Prüfer erforderlich, bevor das Gerät für die Nutzung freigegeben wird.
Wenn Sie ein Angebot für Spielturm, Klettergerüst und Montage aus einer Hand wünschen, können Sie über die Angebotsanfrage alle Leistungen gebündelt anfragen.
Tipp: Eine professionelle Montage spart Zeit, vermeidet Fehler und stellt sicher, dass das Gerät von Anfang an normkonform aufgestellt ist. Gerade bei größeren Spielanlagen mit mehreren Türmen und Brückenelementen ist Fachkenntnis bei der Fundamentierung unverzichtbar.
Welche Wartungs- und Prüfpflichten bestehen nach der Aufstellung?
Mit der Aufstellung eines Spielturms oder Klettergerüsts übernimmt der Betreiber die Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB. Die DIN EN 1176-7 regelt die Anforderungen an Inspektion, Wartung und Betrieb in einem dreistufigen System.
Visuelle Routine-Inspektion (täglich bis wöchentlich)
Unterwiesenes Personal prüft das Gerät auf offensichtliche Mängel. Dazu gehören Sauberkeit, Vandalismus, freiliegende Fundamente, scharfe Kanten und fehlende Teile. Diese Kontrolle kann von Erziehern, Hausmeistern oder Bauhofmitarbeitern durchgeführt werden.
Operative Inspektion (alle ein bis drei Monate)
Sachkundiges Personal prüft Verschleiß an beweglichen Teilen, Stabilität der Verankerungen, Zustand von Seilen und Ketten sowie die Füllhöhe des Fallschutzmaterials. Diese Kontrolle erfordert fundierte Kenntnisse der Normanforderungen.
Jährliche Hauptinspektion
Ein qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161 führt eine umfassende Prüfung des Gesamtzustands durch. Diese Inspektion muss von einer unabhängigen Person durchgeführt werden, die an der Installation nicht beteiligt war.
Wichtig: Alle Inspektionen und Wartungsarbeiten müssen dokumentiert und aufbewahrt werden. Diese Dokumentation dient im Schadensfall als Nachweis, dass der Betreiber seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist. Versäumte Inspektionen können sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Typische Wartungsarbeiten bei Spieltürmen und Klettergerüsten umfassen das Nachziehen von Verschraubungen, den Austausch abgenutzter Seile oder Ketten, die Pflege von Holzoberflächen und das Auffüllen von losem Fallschutzmaterial. Bei Holzgeräten sollten Sie regelmäßig auf Rissbildung, Splitter und Anzeichen von Fäulnis achten. Bei Stahlkonstruktionen gilt besonderes Augenmerk den Verbindungsstellen, an denen Korrosion auftreten kann.