Was sind Spielgeräte für Kommunen und wofür werden sie eingesetzt?
Spielgeräte für Kommunen sind Spielplatzgeräte, die speziell für den Einsatz auf öffentlichen und halböffentlichen Spielplätzen konzipiert sind. Sie unterscheiden sich von privaten Gartenspielgeräten durch ihre robustere Bauweise, die Einhaltung der europäischen Sicherheitsnorm DIN EN 1176 und eine TÜV-Zertifizierung.
Kommunale Spielplatzgeräte kommen in Wohngebieten, Parkanlagen, auf Schulhöfen und in Grünanlagen zum Einsatz. Sie müssen hohen Belastungen standhalten, da sie täglich von vielen Kindern gleichzeitig genutzt werden. Entsprechend sind sie auf Langlebigkeit, Vandalismussicherheit und geringe Wartungskosten ausgelegt.
Für Gemeinden erfüllen öffentliche Spielplätze eine wichtige Funktion: Sie schaffen Bewegungsangebote für Kinder, fördern die soziale Interaktion und werten Wohngebiete auf. Ein gut ausgestatteter Spielplatz trägt zur Lebensqualität in der Gemeinde bei und ist ein sichtbares Zeichen für die Investition in die jüngsten Bürgerinnen und Bürger.
Welche Gerätetypen eignen sich für kommunale Spielplätze?
Die Auswahl an Spielgerätetypen für kommunale Spielplätze ist groß. Je nach verfügbarer Fläche, Altersgruppe und Budget lassen sich unterschiedliche Geräte kombinieren.
Spieltürme und Klettergerüste
Spieltürme und Klettergerüste bilden häufig das Herzstück eines kommunalen Spielplatzes. Sie vereinen mehrere Spielfunktionen auf kompakter Fläche: Klettern, Rutschen, Balancieren und Verstecken. Für Kinder ab drei Jahren bieten sie vielfältige Bewegungsanreize und fördern Koordination, Gleichgewicht und Mut.
Ein Beispiel aus dem Sortiment ist der Spielturm Keno aus Lärchenholz. Er misst 593 × 515 cm bei einer Höhe von 320 cm und benötigt eine Sicherheitszone von 928 × 812 cm. Seine kritische Fallhöhe liegt bei 205 cm. Für größere Spielplätze eignet sich das Klettergerüst Freya mit 742 × 475 cm und einer Höhe von 413 cm, das besonders anspruchsvolle Klettermöglichkeiten bietet.
Schaukeln
Schaukeln gehören zu den beliebtesten Spielgeräten auf kommunalen Spielplätzen. Nestschaukeln ermöglichen das gemeinsame Schaukeln mehrerer Kinder und sind auch für Kinder mit eingeschränkter Motorik gut nutzbar. Die Nestschaukel Stella aus Lärchenholz hat eine kritische Fallhöhe von 140 cm und eignet sich für Kinder ab drei Jahren.
Für inklusive Spielplätze steht mit der Rollstuhlschaukel Mina ein Gerät aus pulverbeschichtetem Stahl zur Verfügung, das Kindern ab sieben Jahren das Schaukeln im Rollstuhl ermöglicht. Inklusion auf dem Spielplatz gewinnt bei kommunalen Planungen zunehmend an Bedeutung.
Sandkästen
Sandkästen sind ein Grundelement jedes Spielplatzes, besonders für die jüngsten Nutzer. Sie fördern das kreative Spiel und die Feinmotorik. Der Sandkasten Lenny aus Lärchenholz bietet mit 202 × 202 cm ausreichend Platz für mehrere Kinder und ist bereits ab einem Jahr geeignet.
Spielhäuser
Spielhäuser bieten Kindern einen geschützten Rückzugsort auf dem Spielplatz. Sie laden zum Rollenspiel ein und schaffen eine willkommene Ruhezone abseits des aktiven Spielgeschehens. Das Spielhaus Joris aus Akazienholz ist mit 320 × 260 cm großzügig dimensioniert und für Kinder ab einem Jahr geeignet. Seine kritische Fallhöhe von nur 55 cm macht es besonders sicher für die Kleinsten.
Wippgeräte und Federwippen
Wippgeräte und Federwippen ergänzen das Spielangebot um Bewegungserfahrungen mit Schwung und Gleichgewicht. Sie sind platzsparend und eignen sich gut als Ergänzung zu größeren Geräten. Die Federwippe Monty aus Robinienholz ist für Kinder ab zwei Jahren geeignet und benötigt eine Sicherheitszone von nur 316 × 256 cm.
Gut zu wissen: Ein abwechslungsreicher Spielplatz kombiniert verschiedene Gerätetypen, um unterschiedliche Bewegungsformen und Altersgruppen abzudecken. Die Mischung aus aktiven Geräten wie Klettergerüsten und Schaukeln mit ruhigeren Angeboten wie Sandkästen und Spielhäusern sorgt dafür, dass Kinder mit unterschiedlichen Bedürfnissen ihren Platz finden.
Aus welchen Materialien bestehen kommunale Spielgeräte?
Kommunale Spielgeräte werden aus drei Hauptmaterialien gefertigt: Holz, Stahl und Kunststoff. Jedes Material hat spezifische Eigenschaften, die es für bestimmte Einsatzzwecke besonders geeignet machen.
Holz
Holz ist das am häufigsten verwendete Material für kommunale Spielplatzgeräte. Es fügt sich natürlich in die Umgebung ein, fühlt sich angenehm an und bietet eine warme Optik. Für den Einsatz im Außenbereich kommen vor allem drei Holzarten zum Einsatz:
- Lärche (Dauerhaftigkeitsklasse 3–4 nach DIN EN 350): Ein witterungsbeständiges Nadelholz, das ohne chemische Imprägnierung eingesetzt werden kann. Lärchenholz vergraut mit der Zeit zu einem gleichmäßigen Silbergrau, was die Haltbarkeit nicht beeinträchtigt. Viele Spielgeräte im Sortiment bestehen aus Lärche, etwa die Doppelschaukel Carlo.
- Robinie (Dauerhaftigkeitsklasse 1–2): Das dauerhafteste heimische Holz. Robinienholz benötigt keine Imprägnierung und kann sogar im direkten Erdkontakt verbaut werden. Es eignet sich besonders für naturnahe Spielplatzgestaltungen.
- Kiefer mit Kesseldruckimprägnierung (KDI): Eine bewährte und wirtschaftliche Lösung. Durch die Imprägnierung erreicht Kiefernholz eine verbesserte Dauerhaftigkeit und ist pflegeleicht.
Stahl
Spielgeräte aus Stahl zeichnen sich durch hohe Stabilität und Langlebigkeit aus. Feuerverzinkter oder pulverbeschichteter Stahl ist korrosionsbeständig und besonders widerstandsfähig gegen Vandalismus. Stahlgeräte wie die Doppelschaukel Aria aus feuerverzinktem Stahl eignen sich besonders für stark frequentierte Spielplätze, auf denen Robustheit im Vordergrund steht.
Kunststoff
Hochdichtes Polyethylen (HDPE) kommt vor allem bei Federtieren und Federwippen zum Einsatz. Der Kunststoff ist UV-beständig, farbecht und splitterfrei. Sitzflächen und Spielpaneele aus HDPE behalten auch nach Jahren ihre Farbe und Form.
Wichtig: Die DIN EN 1176 schreibt kein bestimmtes Material vor, sondern definiert funktionale Anforderungen. Alle Materialien müssen frei von toxikologischen Gefahren sein, witterungsbeständig und splitterfrei. Hölzer mit Erdkontakt müssen mindestens Dauerhaftigkeitsklasse 1 oder 2 aufweisen oder dauerhaft mit zugelassenen Holzschutzmitteln geschützt sein.
Für welche Altersgruppen sind die Spielgeräte geeignet?
Kommunale Spielgeräte decken ein breites Altersspektrum ab. Die Alterseignung jedes Geräts richtet sich nach den Vorgaben der DIN EN 1176, die unterschiedliche Sicherheitsanforderungen für verschiedene Altersgruppen definiert.
Kinder unter 3 Jahren (U3): Für die Jüngsten gelten verschärfte Sicherheitsanforderungen. Brüstungen sind bereits ab 600 mm Fallhöhe erforderlich, und die Fangstellenanforderungen sind strenger. Geräte wie der Spielturm Steppke aus Lärchenholz, Sandkästen und Spielhäuser sind speziell für diese Altersgruppe konzipiert.
Kinder ab 3 Jahren: Der Großteil der Spieltürme, Klettergerüste und Schaukeln ist für Kinder ab drei Jahren ausgelegt. Hier gelten die Standard-Sicherheitsanforderungen der DIN EN 1176 mit Geländer ab 1.000 mm und Brüstung ab 2.000 mm Fallhöhe.
Kinder ab 7 Jahren: Einige Geräte, wie die Rollstuhlschaukel Mina, sind für ältere Kinder ab sieben Jahren vorgesehen.
Bei der Planung eines kommunalen Spielplatzes empfiehlt es sich, Geräte für verschiedene Altersgruppen zu kombinieren. So entsteht ein Spielplatz, der sowohl Kleinkinder als auch Schulkinder anspricht.
Welche Sicherheitsanforderungen gelten für kommunale Spielplatzgeräte?
Sicherheit ist bei kommunalen Spielgeräten kein optionales Qualitätsmerkmal, sondern eine rechtliche Pflicht. Als Betreiber öffentlicher Spielplätze tragen Kommunen die Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB.
DIN EN 1176 und DIN EN 1177
Die DIN EN 1176 ist die europaweit geltende Normenreihe für Spielplatzgeräte. Sie definiert Anforderungen an Konstruktion, Materialien, Fangstellen, Fallräume und Prüfverfahren. Die Norm ist zwar keine gesetzliche Vorschrift, stellt aber den anerkannten Stand der Technik dar. In der Rechtsprechung wird ihre Einhaltung regelmäßig als Maßstab für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht herangezogen.
Die DIN EN 1177 ergänzt die Normenreihe um Prüfverfahren für stoßdämpfende Spielplatzböden. Sie legt fest, wie die Stoßdämpfung eines Bodenbelags gemessen wird, und definiert mit dem HIC-Wert (Head Injury Criterion) einen Grenzwert für die Schwere möglicher Kopfverletzungen.
Alle Spielgeräte im Sortiment der Gewerbefabrik sind TÜV-geprüft nach DIN EN 1176.
Sicherheitszonen und Fallschutz
Jedes Spielgerät benötigt eine definierte Sicherheitszone, die frei von Hindernissen bleiben muss. Die Größe dieser Zone hängt von der Geräteart und der kritischen Fallhöhe ab. Bei Geräten mit erzwungener Bewegung, wie Schaukeln und Karussells, fallen die Sicherheitszonen deutlich größer aus als bei statischen Geräten.
Der Fallschutz richtet sich nach der kritischen Fallhöhe:
- Bis 600 mm: keine besonderen Anforderungen an den Boden
- Ab 600 mm: mindestens Rasen oder Oberboden
- Ab 1.000 mm: stoßdämpfende Bodenmaterialien wie Sand, Holzschnitzel oder Fallschutzplatten
Bei losen Schüttmaterialien wie Sand oder Holzschnitzeln sind 100 mm zusätzlich zur Mindestschichtdicke einzuplanen, um den Wegspieleffekt zu kompensieren.
Inspektionspflichten
Die DIN EN 1176-7 schreibt ein dreistufiges Inspektionssystem vor:
- Visuelle Routine-Inspektion (täglich bis wöchentlich): Prüfung auf Sauberkeit, Vandalismus und offensichtliche Schäden. Kann von unterwiesenem Personal durchgeführt werden.
- Operative Inspektion (alle 1–3 Monate): Funktionskontrolle beweglicher Teile, Verschleiß, Stabilität. Erfordert sachkundiges Personal mit Normkenntnissen.
- Jährliche Hauptinspektion: Umfassende Prüfung durch einen qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN 79161. Diese Prüfung sollte extern und unabhängig erfolgen.
Hinweis: Alle Inspektionen und Wartungsarbeiten müssen dokumentiert werden. Die Dokumentation dient als Nachweis der Verkehrssicherungspflicht im Schadensfall. Versäumen Betreiber notwendige Inspektionen, können sie bei einem Unfall zum Schadensersatz verpflichtet werden.
Wo können kommunale Spielgeräte aufgestellt werden?
Kommunale Spielgeräte sind für den Einsatz im Freien konzipiert. Typische Aufstellorte sind:
- Öffentliche Spielplätze in Wohngebieten
- Parkanlagen und Grünflächen
- Schulhöfe und Pausenhöfe
- Sportplätze und Vereinsgelände
- Dorfplätze und Mehrgenerationenplätze
Bei der Standortwahl sind die Sicherheitszonen der einzelnen Geräte zu berücksichtigen. Die Sicherheitszone gibt an, wie viel Freifläche rund um das Gerät benötigt wird. Beim Spielturm Keno beträgt sie beispielsweise 928 × 812 cm, bei der Nestschaukel Stella 750 × 219 cm. Diese Flächen müssen frei von Hindernissen wie Zäunen, Bäumen oder anderen Geräten bleiben.
Auch der Untergrund ist relevant. Viele Geräte im Sortiment benötigen bei Montage auf Sand, Rasen, Mulch oder Holzschnitzeln keinen zusätzlichen Fallschutzbelag. Bei Geräten mit höherer Fallhöhe kann ein spezieller Fallschutzbelag erforderlich sein.
Wie werden kommunale Spielgeräte angeliefert?
Die Spielgeräte werden per Spedition als Terminlieferung direkt an den gewünschten Aufstellort geliefert. Der Versand innerhalb Deutschlands ist inklusive.
Die meisten Geräte werden als Bausatz geliefert. Alle Bauteile, Verbindungselemente und eine Montageanleitung sind im Lieferumfang enthalten. Einzelne Geräte, wie die Rollstuhlschaukel Mina, werden komplett vormontiert geliefert.
Die Lieferung erfolgt unabgeladen. Die Gemeinde muss sicherstellen, dass am Aufstellort geeignetes Gerät zum Abladen bereitsteht, oder sie beauftragt den Spediteur mit dem Abladen.
Gut zu wissen: Da die Spielgeräte auf Bestellung gefertigt werden, sollten Kommunen die Lieferzeit in ihre Projektplanung einbeziehen. Wer den Spielplatz rechtzeitig zur Frühjahrssaison fertigstellen möchte, plant die Bestellung entsprechend voraus.
Wer übernimmt die Montage der Spielgeräte?
Für die Montage kommunaler Spielgeräte gibt es zwei Wege.
Montage durch den kommunalen Bauhof: Viele Gemeinden lassen Spielgeräte durch den eigenen Bauhof aufbauen. Die mitgelieferte Montageanleitung enthält alle notwendigen Informationen. Wichtig ist, dass die Montage fachgerecht nach den Vorgaben der DIN EN 1176 erfolgt und eine Erstabnahme durch eine unabhängige Person stattfindet.
Professioneller Montageservice: Die Gewerbefabrik vermittelt über ein Netzwerk von Montagepartnern professionelle Montage vor Ort. Dieser Service ist besonders dann sinnvoll, wenn der Bauhof nicht über die nötigen Kapazitäten oder das Spezialwerkzeug verfügt.
Nach der Montage muss eine Erstabnahme erfolgen. Diese Prüfung stellt sicher, dass das Gerät normgerecht eingebaut wurde und alle Sicherheitsanforderungen erfüllt. Die Erstabnahme darf nicht von der Person durchgeführt werden, die das Gerät montiert hat.
Worauf sollten Kommunen bei der Spielplatzplanung achten?
Die Planung eines kommunalen Spielplatzes umfasst mehr als die Auswahl einzelner Geräte. Einige Aspekte verdienen besondere Aufmerksamkeit.
Flächenbedarf realistisch kalkulieren: Neben den Geräteabmessungen müssen die Sicherheitszonen eingeplant werden. Diese sind oft deutlich größer als das Gerät selbst. Bei Schaukeln etwa erstreckt sich die Sicherheitszone weit über die Gerätegrundfläche hinaus, da die erzwungene Bewegung einen größeren Fallraum erfordert.
Altersgruppen berücksichtigen: Ein Spielplatz, der nur Geräte für eine Altersgruppe bietet, wird seinem Auftrag nicht gerecht. Die Kombination aus U3-Geräten und Geräten für ältere Kinder sorgt dafür, dass Familien mit Kindern unterschiedlichen Alters den Spielplatz gemeinsam nutzen können.
Inklusion mitdenken: Die DIN 18034 verlangt, dass Spielplätze für Menschen mit und ohne Behinderung zugänglich und nutzbar sein müssen. Barrierefreie Zugänge, unterfahrbare Sandkästen und inklusive Spielgeräte wie Rollstuhlschaukeln machen den Spielplatz für alle Kinder erlebbar.
Wartungsaufwand einplanen: Jedes Spielgerät erfordert regelmäßige Inspektionen und Wartung. Bei der Geräteauswahl lohnt es sich, den langfristigen Wartungsaufwand zu berücksichtigen. Geräte aus Robinienholz oder feuerverzinktem Stahl sind in der Regel wartungsärmer als Geräte aus weniger dauerhaften Materialien.
Vergaberechtliche Anforderungen beachten: Je nach Auftragswert und Bundesland gelten unterschiedliche Vergabevorschriften. Bei Beschaffungen oberhalb bestimmter Schwellenwerte sind Vergleichsangebote einzuholen. Eine unverbindliche Angebotsanfrage hilft, den Planungsprozess frühzeitig in Gang zu setzen.
Fazit: Ein gut geplanter kommunaler Spielplatz verbindet Sicherheit, Spielwert und Wirtschaftlichkeit. Er bietet Kindern verschiedener Altersgruppen abwechslungsreiche Bewegungsmöglichkeiten, erfüllt alle normativen Anforderungen und lässt sich mit vertretbarem Aufwand instand halten. Die Investition in hochwertige, TÜV-geprüfte Spielgeräte zahlt sich langfristig aus, weil sie Wartungskosten senkt und die Nutzungsdauer verlängert.
Wo kann man Spielgeräte für Kommunen kaufen?
Im Gewerbefabrik Online Shop finden Kommunen ein breites Sortiment an TÜV-geprüften Spielgeräten für Kommunen. Von der ersten Beratung über die Angebotserstellung bis zur Lieferung übernimmt das Team die gesamte Abwicklung. Wer Unterstützung bei der Zusammenstellung von Vergleichsangeboten benötigt oder Fragen zu einzelnen Geräten hat, erreicht den Kundendienst telefonisch oder über die Kontaktseite.