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Was sind TÜV geprüfte Spielplatzgeräte?

TÜV geprüfte Spielplatzgeräte sind Spielgeräte für den öffentlichen und halböffentlichen Bereich, deren Sicherheit von einer unabhängigen Prüforganisation bestätigt wurde. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der europäischen Normenreihe DIN EN 1176, die sicherheitstechnische Anforderungen an Konstruktion, Material, Montage und Betrieb von Spielplatzgeräten festlegt.

Bei der sogenannten Baumusterprüfung wird ein Mustergerät umfassend getestet. Der TÜV prüft dabei unter anderem Fangstellen, Fallhöhen, konstruktive Festigkeit und Materialqualität. Erst wenn alle Anforderungen erfüllt sind, erhält das Gerät das TÜV-Prüfzeichen. Dieses Zertifikat bestätigt, dass das Spielgerät den anerkannten Stand der Technik erfüllt und für den Einsatz auf öffentlichen Spielplätzen, in Kindergärten, Schulen und Wohnanlagen geeignet ist.

Alle Spielplatzgeräte im Sortiment der Gewerbefabrik sind TÜV geprüft nach DIN EN 1176.

Warum ist die TÜV-Prüfung nach DIN EN 1176 so wichtig?

Die DIN EN 1176 ist eine europaweit geltende Normenreihe, die in allen CEN-Mitgliedsstaaten verbindlich ist. Sie stellt den anerkannten Stand der Technik dar und wird in der Rechtsprechung regelmäßig als Maßstab für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht herangezogen.

Für Betreiber öffentlicher Spielplätze, also Kommunen, Kita-Träger, Schulen oder Hausverwaltungen, hat die Einhaltung dieser Norm eine direkte rechtliche Bedeutung. Wer Spielplatzgeräte beschafft, die nach DIN EN 1176 geprüft und zertifiziert sind, erfüllt die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Das Gesetz sieht eine sogenannte Vermutungswirkung vor: Geräte, die nach dieser Norm hergestellt werden, gelten als sicher.

Was prüft der TÜV konkret?

Die Baumusterprüfung umfasst mehrere Prüfbereiche:

  • Fangstellen: Alle Öffnungen und Spalten werden mit genormten Prüfkörpern getestet. Kopf-, Hals-, Finger- und Kleidungsfangstellen dürfen nicht vorhanden sein.
  • Konstruktive Festigkeit: Die Belastbarkeit wird unter den ungünstigsten Bedingungen nachgewiesen, etwa durch statische Belastungsprüfungen.
  • Fallhöhen und Fallräume: Die maximale freie Fallhöhe darf 3 Meter nicht überschreiten. Für jeden Gerätetyp gelten spezifische Anforderungen an die Ausdehnung der Sicherheitszonen.
  • Materialqualität: Holz muss splitterarm sein, Metalle korrosionsgeschützt, Kunststoffe UV-stabil und frei von scharfen Kanten.
  • Kennzeichnung und Dokumentation: Jedes Gerät muss dauerhaft mit Herstellerangaben, Seriennummer und Normverweis gekennzeichnet sein.

Verkehrssicherungspflicht und Haftung

Betreiber von Spielplätzen tragen die Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB. Wer einen Spielplatz betreibt, muss dafür sorgen, dass die Geräte sicher sind und bleiben. Die Beschaffung TÜV geprüfter Spielplatzgeräte ist ein wesentlicher Baustein, um dieser Pflicht nachzukommen.

Gut zu wissen: Die TÜV-Prüfung nach DIN EN 1176 ist keine gesetzliche Pflicht, aber der anerkannte Standard. In Haftungsfällen wird die Einhaltung der Norm regelmäßig als Maßstab herangezogen. Wer auf TÜV geprüfte Geräte setzt, dokumentiert damit seine Sorgfalt bei der Beschaffung.

Welche Spielplatzgeräte gibt es mit TÜV-Zertifikat?

Das Sortiment an TÜV geprüften Spielplatzgeräten umfasst alle gängigen Gerätetypen für öffentliche und halböffentliche Spielplätze:

  • Spieltürme mit Rutschen, Kletterwänden und Hängebrücken, etwa der Spielturm Steppke für Kinder ab 1 Jahr
  • Schaukeln in verschiedenen Ausführungen, von der Einzelschaukel bis zur Dreifachschaukel, beispielsweise die Doppelschaukel Carlo aus Lärchenholz
  • Klettergerüste mit Netzen, Seilen und Kletterwänden
  • Federwippen und Wippgeräte, darunter die Federwippe Marlin für Kinder ab 1 Jahr
  • Sandkästen und Spielhäuser
  • Barrierefreie Spielanlagen
  • Balanciergeräte und Parcours

Alle Geräte sind nach DIN EN 1176 zertifiziert und für den intensiven Einsatz in Kitas, Schulen und auf kommunalen Spielplätzen konzipiert. Einen vollständigen Überblick über das Sortiment finden Sie in unserem Katalog für Spielgeräte.

Für welches Alter sind die Spielplatzgeräte geeignet?

Die DIN EN 1176 unterscheidet zwei zentrale Altersgruppen mit unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen.

Kinder unter 3 Jahren (U3)

Für diese Altersgruppe gelten verschärfte Anforderungen. Brüstungen sind bereits ab einer Fallhöhe von 600 mm erforderlich, und die Fangstellenprüfung ist strenger. Geräte wie der Spielturm Steppke mit einer Fallhöhe von nur 55 cm oder die Nestschaukel Stella ab 2 Jahren sind speziell für jüngere Kinder geeignet. Eine Übersicht aller Geräte für die Kleinsten finden Sie in der Kategorie U3 Spielgeräte für draußen.

Kinder ab 3 Jahren

Ab diesem Alter greifen die Standardanforderungen der Norm. Geländer sind ab 1.000 mm Fallhöhe erforderlich, Brüstungen ab 2.000 mm. Geräte wie der Spielturm Lena bieten anspruchsvollere Spielmöglichkeiten mit Rutsche, Kletterelementen und Hängebrücke.

Wichtig: Wenn ein Gerät für Kinder unter 36 Monaten leicht zugänglich ist, also ohne besondere körperliche Anstrengung erreicht werden kann, gelten automatisch die verschärften Sicherheitsanforderungen für diese Altersgruppe. Das ist bei der Planung von Spielplätzen mit gemischten Altersgruppen besonders relevant.

Die Altersangabe jedes Geräts finden Sie auf der jeweiligen Produktseite. Sie gibt an, ab welchem Alter das Gerät sicher genutzt werden kann.

Aus welchen Materialien bestehen TÜV geprüfte Spielplatzgeräte?

Die DIN EN 1176 schreibt keine bestimmten Materialien vor, sondern definiert funktionale Anforderungen. In der Praxis haben sich zwei Materialgruppen bewährt.

Holz

Lärchenholz und Robinienholz sind die am häufigsten eingesetzten Holzarten im Spielplatzbau. Lärche erreicht die Dauerhaftigkeitsklasse 3–4 nach DIN EN 350 und zeichnet sich durch eine gute Witterungsbeständigkeit für ein Nadelholz aus. Viele Geräte im Sortiment verwenden Lärchenholz als tragendes Material, etwa das Klettergerüst Maja mit seiner Konstruktion aus Lärchenholz, Edelstahl und verstärkten Seilen. Robinienholz erreicht mit der Dauerhaftigkeitsklasse 1–2 die höchste Einstufung unter den in Europa kultivierten Holzarten und bietet eine hervorragende natürliche Resistenz gegen Feuchtigkeit und Schädlinge, ganz ohne Imprägnierung.

Die Norm verlangt, dass Holzgeräte aus Holz mit geringer Splitterneigung hergestellt werden. Alle Holzoberflächen müssen glatt verarbeitet sein, um Verletzungen zu vermeiden.

Stahl und Kunststoff

Feuerverzinkter oder pulverbeschichteter Stahl und HDPE-Kunststoff bilden die Basis vieler moderner Spielgeräte. Der Spielturm Mille kombiniert beispielsweise feuerverzinkten Stahl mit HDPE-Elementen und Polycarbonat-Paneelen. Stahl wird durch Feuerverzinkung oder Pulverbeschichtung gegen Korrosion geschützt. HDPE-Kunststoff ist UV-stabil, farbecht und besonders pflegeleicht.

Viele Geräte kombinieren mehrere Materialien. Edelstahl kommt häufig bei Rutschen, Beschlägen und Verschleißteilen zum Einsatz, da es keine zusätzliche Korrosionsschutzbehandlung benötigt.

Gut zu wissen: Die Materialwahl beeinflusst den Wartungsaufwand. Holzgeräte benötigen regelmäßige Pflege und gelegentlichen Holzschutz. Stahlgeräte mit hochwertiger Beschichtung sind weitgehend wartungsarm. Beide Varianten erfüllen die Anforderungen der DIN EN 1176 gleichermaßen.

Wo können TÜV geprüfte Spielplatzgeräte aufgestellt werden?

TÜV geprüfte Spielplatzgeräte sind für den Einsatz im öffentlichen und halböffentlichen Bereich konzipiert. Typische Aufstellorte:

  • Kommunale Spielplätze in Parks und Wohngebieten
  • Außenbereiche von Kindergärten und Kitas
  • Schulhöfe von Grundschulen und weiterführenden Schulen
  • Außenanlagen von Wohnungsbaugesellschaften
  • Hotels, Ferienanlagen und Freizeiteinrichtungen
  • Firmengelände mit Kinderbetreuung

Bei der Standortwahl ist neben der Zugänglichkeit vor allem der verfügbare Platz entscheidend. Jedes Gerät benötigt eine definierte Sicherheitszone, die frei von Hindernissen bleiben muss. Die Maße der Sicherheitszone sind auf jeder Produktseite angegeben. Beim Sandkasten Albero beispielsweise fällt die Sicherheitszone kompakt aus, während größere Spielanlagen deutlich mehr Fläche beanspruchen. Weitere Sandkästen finden Sie in der entsprechenden Kategorie.

Fallschutz und Sicherheitszonen

Der Untergrund im Fallbereich muss stoßdämpfende Eigenschaften aufweisen. Die DIN EN 1176 definiert, welche Bodenmaterialien bei welcher Fallhöhe zulässig sind:

Bodenmaterial Maximale Fallhöhe
Rasen bis 1.500 mm
Sand (0,2–2 mm) bis 3.000 mm
Holzschnitzel (5–30 mm) bis 3.000 mm
Rindenmulch (≤ 20 mm) bis 3.000 mm
Kies (2–8 mm) bis 3.000 mm
Fallschutzplatten (Gummi/EPDM) je nach HIC-Prüfung bis 3.000 mm

Bei losen Schüttmaterialien wie Sand oder Holzschnitzeln ist ein Zuschlag von 100 mm auf die Mindestschichtdicke einzuplanen, um den sogenannten Wegspieleffekt auszugleichen. Kinder verdrängen beim Spielen das Material am Auftreffpunkt, sodass die tatsächliche Schichtdicke abnimmt.

Bei Geräten mit geringer Fallhöhe, etwa dem Spielturm Steppke mit nur 55 cm, genügen bereits Sand, Rasen, Mulch oder Holzschnitzel als Untergrund.

Wie werden die Spielplatzgeräte geliefert?

Alle Spielplatzgeräte werden direkt vom Hersteller als Bausatz per Spedition geliefert. Die Lieferung erfolgt als Terminlieferung, sodass Sie den genauen Anlieferzeitpunkt im Voraus abstimmen können.

Die Geräte werden demontiert und teilweise vormontiert angeliefert. Für das Entladen sind geeignete technische Hilfsmittel erforderlich, etwa ein Radlader. Alternativ übernimmt das Montageteam auch das Entladen, wenn Sie den Montageservice nutzen.

Lieferungen nach Österreich sind ebenfalls möglich. Für ein individuelles Angebot mit allen Details nutzen Sie unser Anfrageformular.

Wer übernimmt die Montage?

Die Montage von Spielplatzgeräten erfordert Fachkenntnis. Die DIN EN 1176 verlangt, dass nach der Installation eine Erstabnahme durch eine unabhängige Person erfolgt, die an der Montage nicht beteiligt war.

Über ein deutschlandweites Netzwerk von Montagepartnern vermittelt die Gewerbefabrik professionelle Montage. Das Montageteam übernimmt den fachgerechten Aufbau, das Entladen der Lieferung und sorgt dafür, dass das Gerät normgerecht installiert wird.

Wenn Sie die Montage in Eigenregie durchführen möchten, erhalten Sie mit jedem Gerät eine detaillierte Montageanleitung des Herstellers. Beachten Sie, dass auch bei Eigenmontage die Erstabnahme durch einen qualifizierten Prüfer empfehlenswert ist.

Praxistipp: Die professionelle Montage stellt sicher, dass das Gerät von Anfang an alle Normanforderungen erfüllt. Das ist besonders für öffentliche Betreiber relevant, die ihre Verkehrssicherungspflicht dokumentieren müssen.

Welche Pflichten haben Betreiber nach der Aufstellung?

Mit der Aufstellung eines Spielplatzgeräts übernehmen Sie als Betreiber die Verantwortung für dessen sicheren Zustand. Die DIN EN 1176-7 definiert ein Drei-Stufen-Inspektionssystem:

1. Visuelle Routine-Inspektion (täglich bis wöchentlich)

Unterwiesenes Personal, etwa Erzieher oder Hausmeister, prüft den Spielplatz auf offensichtliche Mängel: Glasbruch, Vandalismus, fehlende oder zerbrochene Teile, freiliegende Fundamente.

2. Operative Inspektion (alle 1–3 Monate)

Sachkundiges Personal mit Normkenntnissen prüft den Verschleiß beweglicher Teile, den Zustand von Ketten und Seilen, die Stabilität der Verankerungen und die Füllhöhe des Fallschutzmaterials.

3. Jährliche Hauptinspektion

Ein nach DIN 79161 qualifizierter Spielplatzprüfer führt eine umfassende Prüfung aller Geräte, Fundamente und Oberflächen durch. Diese Inspektion muss von einer unabhängigen Person durchgeführt werden.

Alle Inspektionen und Wartungsarbeiten sind zu dokumentieren. Diese Dokumentation dient im Schadensfall als Nachweis der erfüllten Verkehrssicherungspflicht.

Barrierefreie Spielanlagen wie die Spielanlage Gerda unterliegen denselben Inspektionspflichten. Zusätzlich sollten bei barrierefreien Geräten die Zugänglichkeit der Rampen und die Bewegungsflächen für Rollstühle regelmäßig geprüft werden.

Jeder Spielplatz muss zudem mit einem Hinweisschild ausgestattet sein, das die allgemeine Notrufnummer und die genaue Anschrift des Standorts enthält.