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Welche Spielgeräte für Schulen gibt es?

Spielgeräte für Schulen sind fest aufgestellte Geräte für das Schulgelände. Kinder klettern, schaukeln, wippen und drehen sich daran in den Pausen und im Ganztag. Die größte Auswahl gibt es bei Spieltürmen und Klettergerüsten.

Diese Seite bündelt alle Gerätearten für Schulen an einem Ort. Wer schon weiß, was gebraucht wird, springt direkt in die passende Gruppe:

  • Spieltürme: Podeste mit Rutsche, Kletterwand oder Tunnel, zu finden unter Spieltürme für Schulen.
  • Klettergerüste: Netze, Wände, Hangelstrecken und große Kletteranlagen.
  • Schaukeln: Doppelschaukeln, Nestschaukeln und Rollstuhlschaukeln, gesammelt unter Schaukeln für Schulen.
  • Federwippen und Karussells: kompakte Geräte für kleine Flächen.
  • Spielhäuser, Sandkästen, Hängematten und Trampoline: ruhigere Plätze neben den großen Geräten.

Welches Gerät passt zu welcher Klassenstufe?

Das passende Gerät ergibt sich aus der Altersangabe auf der Produktseite. Sie nennt das Mindestalter der Kinder, für die das Gerät gebaut ist.

Die meisten Geräte sind ab 3 Jahren freigegeben und damit auch für Grundschulkinder geeignet. Ein Teil ist schon ab 1 oder 2 Jahren ausgewiesen. Das ist für Schulen interessant, die eine Vorschulgruppe oder einen Kindergarten auf dem Gelände haben. Für ältere Kinder gibt es Geräte mit höherem Mindestalter:

GruppePassende AltersangabeBeispiel
Vorschule, Kindergarten am Schulortab 1, 2 oder 3 Jahrenniedrige Spieltürme, Sandkästen
Grundschuleab 3 oder ab 5 JahrenKlettergerüst Mareen
ältere Grundschülerab 6 oder ab 9 JahrenKletteranlage Elda

Das Klettergerüst Mareen aus Robinienholz ist ab 5 Jahren freigegeben und 125 cm hoch. Die Kletteranlage Elda aus Lärche und HPL richtet sich an Kinder ab 9 Jahren und hat eine Fallhöhe von 267 cm.

Gibt es Spielgeräte für weiterführende Schulen?

Nur wenige Spielgeräte im Sortiment sind für Jugendliche gedacht. Geräte mit einem Mindestalter von 9 Jahren sind die Ausnahme. Sie eignen sich auch für Kinder der Klassen 5 und 6.

Für Jugendliche passen eher Sportgeräte wie Fitnessgeräte, Calisthenics-Anlagen und Multisportanlagen. Eine Auswahl finden Sie unter Sportgeräte für Schulen.

Welche Geräte eignen sich für Förderschulen?

Für Förderschulen und inklusive Schulen eignen sich Geräte, die im Shop als barrierefrei gekennzeichnet sind. Darunter sind Spielanlagen und Rollstuhlschaukeln.

Für barrierefreie Spielgeräte gilt die DIN 33942 zusätzlich zur DIN EN 1176. Sie verlangt zum Beispiel Bewegungsflächen für Rollstühle von mindestens 1,5 × 1,5 m. Alle übrigen Bewegungsflächen müssen mindestens 1,2 m breit sein. Die Hauptwege zu den Geräten sollen barrierefrei sein, mit Rampen statt nur Treppen.

Die Spielanlage Hanny aus Lärchenholz ist als barrierefrei gekennzeichnet und ab 3 Jahren freigegeben. Ihre Podeste liegen zwischen 25 und 120 cm Höhe. Für die Planung des ganzen Geländes gibt es mit der DIN/TS 18034-2 ein Bewertungsschema für inklusive Spielräume. Es fragt sechs Bedingungen ab: barrierefreier Zugang, Vernetzung, Erreichbarkeit, Sinneserfahrung, Bewegungserfahrung und soziale Aspekte.

Was braucht der Ganztag auf dem Schulgelände?

Im Ganztag und im Hort laufen die Geräte bis in den Nachmittag. Sie werden also länger am Tag genutzt als in einer reinen Halbtagsschule.

Das wirkt sich auf die Kontrollen aus. Die Sichtprüfung auf Schäden und Müll richtet sich nach der Nutzung und reicht von täglich bis wöchentlich. Am Nachmittag sind oft Hortgruppen mit gemischtem Alter auf dem Hof. Geräte ab 3 Jahren passen dann für alle Kinder der Gruppe, und viele suchen ruhige Plätze. Die Hängematte Ruth aus Robinie ist ab 3 Jahren freigegeben und 426 cm lang.

Welches Material hält am Schulstandort lange?

Am häufigsten ist im Sortiment Lärchenholz, gefolgt von Edelstahl. Dazu kommen pulverbeschichteter und feuerverzinkter Stahl, Robinie, HDPE und HPL.

Robinie hat unter den heimischen Hölzern die höchste natürliche Resistenz, Dauerhaftigkeitsklasse 1 bis 2. Lärche liegt bei Klasse 3 bis 4. Beide Hölzer werden im Freien silbergrau, das ist rein optisch und ändert nichts an der Haltbarkeit. Risse im Holz sind eine natürliche Eigenschaft und kein Mangel. Stahlteile sind feuerverzinkt oder pulverbeschichtet und damit gegen Rost geschützt. Edelstahl braucht keinen zusätzlichen Schutz und steckt oft in Rutschen und Beschlägen. HPL ist ein unter hohem Druck gepresstes Schichtmaterial für farbige Wände und Paneele. Wer Holz bevorzugt, findet die Auswahl unter Holz Spielgeräte für Schulen.

Welche Prüfzeichen tragen die Geräte?

Fast alle Geräte sind TÜV-geprüft nach DIN EN 1176, der europäischen Norm für Spielplatzgeräte. Sie gilt ausdrücklich auch für Spielplätze an Schulen.

Einige Klettergeräte sind zusätzlich oder nur nach DIN EN 16630 geprüft. Das ist die eigene Norm für Fitnessgeräte im Freien, sie gehört nicht zur Spielplatznormenreihe. Welche Prüfung ein Gerät hat, steht auf der Produktseite unter Zertifikate.

Reicht der vorhandene Schulhofbelag als Fallschutz?

Asphalt, Pflaster und Beton reichen nur bis 60 cm Fallhöhe. Bei den meisten Geräten liegt die Fallhöhe darüber, sie brauchen deshalb einen stoßdämpfenden Boden.

Schon ein kleines Gerät überschreitet die Grenze. Das Karussell Knut aus pulverbeschichtetem Stahl und HPL hat eine Fallhöhe von 67 cm. Für fast alle Geräte nennt die Produktseite Sand, Hackschnitzel, Kies oder Fallschutzmatten als geeigneten Boden. Rasen kommt in der Praxis nur bis 1 m Fallhöhe in Frage. Unter dem Andrang einer Schulpause hält er selten lange.

Bei losem Material wie Sand oder Kies gehören 10 cm zusätzlich in die Schicht. Spielende Kinder schieben es sonst zur Seite. Fallschutzplatten aus Gummi sind eine Alternative für befestigte Flächen. Sie brauchen eine Prüfung nach DIN EN 1177 und regelmäßige Pflege, weil Sonne und Schmutz ihre Dämpfung mindern.

Wie plant man mehrere Geräte auf einem Schulgelände?

Jedes Gerät braucht seinen eigenen Freiraum, also den Raum, den Kinder beim Spielen am Gerät nutzen. Die Freiräume zweier Geräte dürfen sich nicht überschneiden.

Fallräume, also die Flächen, auf die ein Kind fallen kann, dürfen sich bei vielen Geräten überlappen. Bei Schaukeln, Rutschen und Karussells ist das verboten, weil sie Richtung und Tempo der Bewegung vorgeben. Bis 1,5 m Fallhöhe reicht der Fallraum 1,5 m um das Gerät, darüber zwei Drittel der Fallhöhe plus 0,5 m. Wie groß die Fläche ausfällt, zeigt die Spielanlage Hanny: Das Gerät misst 11,03 × 7,60 m, die Sicherheitszone 11,08 × 14,11 m.

Unser Tipp: Tragen Sie Fahrradständer, Bänke, Bäume und Fluchtwege zuerst in den Lageplan ein. Erst danach legen Sie die Sicherheitszonen der Geräte darüber.

Brauchen Spielgeräte an der Schule ein Fundament?

Ja, die Geräte werden im Boden verankert, meist in Betonfundamenten. Wie tief und wie groß, steht im Fundamentplan, den es zu jedem Produkt gibt.

Ein häufiger Mangel bei Kontrollen sind freiliegende Fundamente im Fallraum. Sie entstehen durch Erosion oder fehlende Pflege des Bodens. Die Verankerung gehört deshalb auch zur operativen Inspektion, die alle 1 bis 3 Monate ansteht. Achten Sie darauf, dass der Fallschutz die Fundamente vollständig bedeckt.

Wann darf die Schule ein neues Gerät freigeben?

Erst nach der Abnahme durch einen unabhängigen Prüfer. Sie findet nach dem Aufbau und vor der ersten Nutzung statt.

Der Prüfer darf an der Montage nicht beteiligt gewesen sein. Er prüft, ob das aufgebaute Gerät der Norm entspricht. Die Abnahme organisiert der Betreiber selbst, an Schulen in der Regel der Schulträger. Sie ist nicht Teil der Montage. Bis dahin bleibt das Gerät abgesperrt.

Welche Dokumente bekommt die Schule zum Gerät?

Zu jedem Gerät gehören Aufbauanleitung und Fundamentplan. Der Hersteller übergibt außerdem eine Wartungs- und Inspektionsanleitung mit Prüfintervallen und Angaben zu Ersatzteilen.

  1. Aufbauanleitung und Fundamentplan an den Montagebetrieb geben.
  2. Abnahmeprotokoll des Prüfers ablegen.
  3. Wartungsanleitung an Hausmeister oder Bauhof weitergeben.
  4. Alle Kontrollen und Reparaturen schriftlich festhalten.

Am Gerät selbst steht eine dauerhafte Kennzeichnung mit Bezeichnung, Seriennummer, Herstellungsjahr und Normverweis. Die jährliche Hauptinspektion übernimmt ein qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161. Die Unterlagen sind im Schadensfall der Nachweis, dass der Betreiber seine Pflichten erfüllt hat.

Wer bestellt Spielgeräte für Schulen?

Meist bestellt der Schulträger, also Stadt oder Gemeinde. Den Anstoß geben oft Schulleitung, Kollegium oder Förderverein.

Größere Anschaffungen muss der Schulträger genehmigen. Dafür braucht die Schule ein schriftliches Angebot. Auf Wunsch erhalten Sie es einzeln je Produkt, etwa für den Haushalt, einen Förderantrag oder eine Ausschreibung. Öffentliche Einrichtungen kaufen auf Rechnung. Für die Genehmigung hilft eine Liste mit Maßen, Altersangabe und Sicherheitszone jedes Geräts. Diese Werte stehen auf den Produktseiten. Zum Abstimmen in Schulkonferenz oder Elternbeirat können Sie unseren Katalog für Spielgeräte anfordern.

Wie kommen die Geräte auf das Schulgelände?

Die Geräte kommen per Spedition als Terminlieferung, den Termin stimmen wir vorher mit Ihnen ab. Der Versand innerhalb Deutschlands ist kostenlos, nach Österreich auf Anfrage gegen Aufpreis.

Geliefert wird unabgeladen als Bausatz, teils vormontiert. Die meisten Teile tragen 2 bis 3 Erwachsene, mit Stapler oder Radlader geht es schneller. Legen Sie den Termin am besten außerhalb der Pausen oder in die Ferien. Für kleine Geräte wie Federwippen ist gegen Aufpreis ein LKW mit Hebebühne möglich. Bei Spieltürmen und Schaukeln geht das nicht, weil lange Balken über die Palette ragen.

Kann der Schulträger die Geräte selbst aufbauen?

Ja, wenn er fachkundiges Personal hat, etwa einen Bauhof. Sonst übernimmt ein Montagepartner aus unserem Netzwerk in ganz Deutschland den Aufbau.

Der Montagepartner macht ein eigenes Angebot, getrennt von der Lieferung. Er setzt Fundamente, baut auf und bringt auf Wunsch den Fallschutz ein. Bei größeren Projekten kommt er vorab zu einem Termin vor Ort und baut alte Geräte ab. Mit Montage geht die Ware direkt an ihn, die Schule muss nichts abladen.

Wo kann man Spielgeräte für Schulen kaufen?

Spielgeräte für Schulen kaufen Sie im Gewerbefabrik Online Shop, online oder über ein kostenloses und unverbindliches Angebot unter Angebot erhalten. Unser Kundendienst berät Schulleitung und Schulträger persönlich bei Auswahl und Planung, erreichbar über die Kontaktseite. Die Abwicklung läuft aus einer Hand.